Bei Fragen seitens Ihrer Versicherung zu geplanten Leistungen bieten wir gerne unsere Unterstützung an. Zusätzlich steht unser externer Abrechnungspartner ABZ als Profi in kieferorthopädischer Abrechnung für Sie bereit.
Ob die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung übernommen werden oder nicht ist gesetzlich geregelt, je nach festgestelltem Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik. Generell gilt bis zum 18. Lebensjahr das sogenannte KIG-System (KIG=kieferorthopädische Indikationsgruppen), das in fünf Befundstufen eingeteilt ist.
Es besteht keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Versicherung. Ob Ihre private Zusatzversicherung die Kosten trägt können wir in einem Erstberatungsgespräch besprechen.
Wissenswert: Eine Übersicht über aktuelle Zahnzusatzversicherungen bietet zum Beispiel die Waizmanntabelle. (Jetzt neu – Update 2019!)
Seit 1999 gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen direkt 80% des gesetzlichen Anteils der Behandlungskosten übernehmen. Ein Eigenanteil von 20%, der immer nach 3 Monaten anfällt, muss zunächst vom Patienten bzw. den Patienteneltern selber übernommen werden. Nach medizinisch erforderlichem Abschluss der Behandlung werden die 20% von der Krankenkasse zurückerstattet.
Zusatzkosten
Alle Maßnahmen, die mehr als ausreichend (Schulnote=4) und wirtschaftlich sind, werden im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht (nur anteilig) berücksichtigt. Ob eine Zuzahlung sinnvoll und notwendig ist besprechen wir gerne in einem Erstberatungsgespräch.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Sie vor Behandlungsbeginn genau über alle entstehenden Kosten persönlich informiert und aufgeklärt werden. Unsere Behandlungskosten beinhalten immer alle notwendigen Schritte der Behandlung, inklusive aller Materialien, auch sämtlicher Haltemaßnahmen (z.B. Retainer) die zur Sicherung des Behandlungsergebnisses notwendig sind. Gerne erhalten Sie Ihre schriftliche Kostenaufstellung für Ihre persönlichen Unterlagen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Für ihr persönliches Anliegen sind wir jederzeit für Sie da.
Nach unserem individuellen Beratungsgespräch und ausführlicher Untersuchung erstellen wir den sogenannten Heil- und Kostenplan für Sie. Dieser enthält alle Befunde: die aktuelle Situation und Therapie, unser Behandlungsziel und die genaue Darstellung der geplanten Behandlung. Kostentransparenz ist uns dabei ein besonderes Anliegen.
Ihren individuellen Kostenplan können Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kranken- oder Zusatzversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.
Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. So kann es zu Kürzungen Ihrer Leistungen durch die Versicherungen kommen, auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.